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Justizreform: Fußfessel künftig bis zu 24 Monate möglich

geralt (CC0), Pixabay

Ab Montag tritt in Österreich eine Reform des elektronisch überwachten Hausarrests in Kraft. Künftig können Häftlinge, die höchstens noch 24 Monate ihrer Strafe zu verbüßen haben, eine Fußfessel beantragen. Bisher galt eine Grenze von zwölf Monaten. Ausgeschlossen bleiben Verurteilungen wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte sowie terroristischer Straftaten.

Voraussetzung für den elektronisch überwachten Hausarrest sind eine feste Unterkunft und ein Arbeitsplatz. Damit soll laut dem Verein Neustart, der die Betreuung übernimmt, der „soziale Empfangsraum“ der Betroffenen erhalten bleiben. Allein in Niederösterreich wurden im Vorjahr rund 22.000 Hafttage mit Fußfessel verbüßt.

Neustart-Leiter Alexander Grohs begrüßt die Ausweitung, warnt aber auch vor Belastungen: „Je länger der Zeitraum, desto größer die Herausforderungen. Die Fußfessel ist ebenfalls Haft.“ Dennoch zeige sich die Maßnahme wirksam: Die Rückfallsquote liege mit 11,6 Prozent deutlich niedriger als im regulären Strafvollzug. Zugleich würden Justizanstalten entlastet.

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