Aktenzeichen: 3605 IN 5376/25
Am 29. August 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg ein bedeutendes vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die optik studio bilden gmbh eingeleitet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Breite Straße 16 in Berlin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Volodymyr Ivashko, ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 44490 eingetragen.
Ziel der gerichtlichen Anordnung ist es, das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Um dies zu gewährleisten, wurde ein allgemeines Vollstreckungsverbot verhängt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich der Vollziehung von Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind mit sofortiger Wirkung untersagt und laufende Verfahren eingestellt – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde die erfahrene Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Berner mit Kanzleisitz am Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin, bestellt. Ihr obliegt es, die Schuldnerin zu überwachen, das vorhandene Vermögen zu sichern und die Wirtschaftlichkeit der Verfahrensführung zu prüfen. Alle Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.
Besondere Maßnahmen betreffen die Verwaltung der Bankkonten sowie der Außenstände des Unternehmens. Diese unterliegen ab sofort vollständig der Verfügungsgewalt der vorläufigen Insolvenzverwalterin. Sie ist zudem befugt, eingehende Gelder entgegenzunehmen, Forderungen einzuziehen und hierzu ein Sonderkonto einzurichten.
Auch Drittgläubiger, die noch Forderungen an das Unternehmen zu begleichen hätten, sind aufgefordert, ab sofort ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Im Rahmen ihrer Tätigkeit ist Frau Dr. Berner auch autorisiert, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen sowie Auskünfte einzuholen, die zur Sicherung und Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Die Schuldnerin ist verpflichtet, in vollem Umfang mitzuwirken.
Die Veröffentlichung der Maßnahme erfolgte im elektronischen Informationssystem. Im Fall einer Verfahrenseröffnung bleibt die Veröffentlichung für mindestens sechs Monate bestehen, andernfalls erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme.
Diese Entwicklung ist ein weiterer Beleg für die wirtschaftlichen Herausforderungen, denen viele mittelständische Unternehmen in Berlin derzeit gegenüberstehen. Ob die optik studio bilden gmbh eine Zukunftsperspektive unter insolvenzrechtlicher Aufsicht finden wird, bleibt nun Gegenstand weiterer gerichtlicher und wirtschaftlicher Prüfung.