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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die pecuro Immobilienverwaltungs GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3615 IN 4128/25

Am 28. August 2025 um 14:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens eine bedeutende Entscheidung hinsichtlich der pecuro Immobilienverwaltungs GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Konstanzer Straße 6, 10707 Berlin, eingetragen im Handelsregister unter HRB 97376, steht unter der Leitung von Geschäftsführer Sascha Falk.

Aufgrund einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung wurde beim zuständigen Insolvenzgericht ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Zum Schutz der verbliebenen Vermögenswerte der Gesellschaft wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den erfahrenen Rechtsanwalt Knut Rebholz aus der Emser Straße 9, 10719 Berlin. Ihm wurde weitreichende Befugnis übertragen, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und alle relevanten Maßnahmen zu koordinieren, um nachteilige Veränderungen zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere die Einziehung von Forderungen, das Einrichten von Sonderkonten sowie das Entgegennehmen eingehender Gelder im Namen der Gesellschaft.

Die pecuro Immobilienverwaltungs GmbH darf fortan nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihre Vermögensgegenstände verfügen. Gleichzeitig wurde der Gesellschaft untersagt, selbstständig über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Diese Aufgaben wurden vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.

Auch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden mit sofortiger Wirkung eingestellt, um den Handlungsspielraum zur ordnungsgemäßen Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu gewährleisten. Die Drittschuldner – also diejenigen, die der Gesellschaft noch Zahlungen schulden – wurden angewiesen, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Darüber hinaus ist Herr Rebholz berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in Unterlagen zu nehmen und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft vollständig aufzuklären. Seine Aufgabe besteht darin, sicherzustellen, dass im Falle einer Verfahrenseröffnung eine geordnete und transparente Abwicklung erfolgen kann.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg stellt einen wichtigen Schritt im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens dar. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der sowohl den Gläubigerschutz gewährleistet als auch die Chance auf eine mögliche Sanierung des Unternehmens offenhält.

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