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Kein Verfahren wegen fehlender Masse: Insolvenz der Moor Immobilien Club GmbH abgelehnt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: S 40 IN 260/25

Ein herber Rückschlag für die Moor Immobilien Club GmbH: Das Amtsgericht Konstanz hat am 28. August 2025 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Damit bleibt der Gesellschaft der gerichtliche Weg einer geordneten Insolvenz versperrt.

Das Unternehmen mit Sitz in der Pfarrstraße 21 in 78333 Stockach ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 723743 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Anatoli Moor und Kristina Moor geleitet. Als anwaltliche Vertretung war die Kanzlei Dorell und Kollegen in Stockach tätig.

Mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts wurde festgestellt, dass das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens – insbesondere für die Vergütung eines Insolvenzverwalters – zu decken. Eine Eröffnung des Verfahrens konnte somit gemäß § 26 InsO nicht erfolgen.

Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen: Gläubiger bleiben unter Umständen auf ihren Forderungen sitzen, und auch für die Geschäftsleitung der GmbH können sich persönliche Haftungsrisiken ergeben, insbesondere bei nicht ordnungsgemäßer Geschäftsführung in der Krise.

Die Gesellschaft kann gegen diesen Beschluss binnen einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Konstanz einlegen. Der Fristlauf beginnt mit der Veröffentlichung des Beschlusses im elektronischen Portal für Insolvenzbekanntmachungen oder der Zustellung an die Beteiligten.

Ob ein solcher Schritt unternommen wird oder die Abweisung das endgültige Aus für die Moor Immobilien Club GmbH bedeutet, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch: Mit der gerichtlichen Ablehnung ist eine Sanierung in geordneten Bahnen zunächst gescheitert.

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