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Insolvenzantrag abgewiesen: Solar Xenon UG scheitert an fehlender Masse

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 100 IN 63/25

Ein weiteres Unternehmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien ist in finanzielle Turbulenzen geraten – und kann sich nicht einmal ein Insolvenzverfahren leisten. Das Amtsgericht Hagen hat im Verfahren über das Vermögen der Solar Xenon UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz Am Hauptbahnhof 6 in 53111 Bonn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Der entsprechende Beschluss datiert vom 26. August 2025.

Die Gesellschaft, die beim Amtsgericht Bonn unter dem Handelsregistereintrag HRB 27488 geführt wird, war auf die Generalübernahme im Bereich der erneuerbaren Energien spezialisiert. Als Geschäftsführerin war Frau Stefanie Molodez mit Wohnsitz in Lüdenscheid tätig.

Der ursprüngliche Insolvenzantrag wurde von einem Gläubiger bereits am 28. Januar 2025 gestellt und ist am 7. Mai 2025 beim Gericht eingegangen. Nach eingehender Prüfung kam das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Mittel vorhanden sind, um die Verfahrenskosten zu decken – insbesondere die Vergütung eines Insolvenzverwalters und die notwendigen gerichtlichen Auslagen. Somit blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als das Verfahren gemäß § 26 InsO mangels Masse abzuweisen.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass Gläubiger ihre Forderungen nicht mehr im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens anmelden können. Zugleich bedeutet die Abweisung, dass der Solar Xenon UG kein weiterer rechtlicher Handlungsspielraum mehr im Insolvenzverfahren zusteht – das Unternehmen dürfte faktisch handlungsunfähig sein.

Ein bitteres Kapitel für ein Unternehmen, das sich der Energiewende verschrieben hatte – und nun vor dem wirtschaftlichen Aus steht.

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