Aktenzeichen: 60 IN 15/25
Das Amtsgericht Oldenburg (Oldb) hat am 19. August 2025 um 12:54 Uhr im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der HSP Pflegedienst Oldenburg GmbH einen richtungsweisenden Beschluss gefasst. Die Gesellschaft mit Sitz in der Grünen Straße 6, 26121 Oldenburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 220868 geführt. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Geschäftsführerin Frau Sahra Hanin El-Debs, wohnhaft in der Diedrich-Dannemann-Straße 83a, 26203 Wardenburg.
Zur Sicherung der Vermögensverhältnisse und zur Vermeidung möglicher nachteiliger Entwicklungen wurde mit sofortiger Wirkung die vorläufige Verwaltung des Unternehmensvermögens angeordnet. Konkret bedeutet dies: Verfügungen der Antragsgegnerin – also der HSP Pflegedienst Oldenburg GmbH – sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit wird ein wichtiger Schritt zur Kontrolle und Überwachung der wirtschaftlichen Vorgänge innerhalb des Unternehmens vollzogen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Waculik bestellt. Seine Kanzlei befindet sich in der Bürgerfelder Straße 1, 26127 Oldenburg. Für Rückfragen und Kommunikation steht er telefonisch unter 0441 77037947 oder per Fax unter 0441 77037948 zur Verfügung. Schriftliche Mitteilungen können außerdem per E-Mail an kanzlei@waculik.de gerichtet werden.
Gleichzeitig wurden alle Schuldner der Antragsgegnerin ausdrücklich aufgefordert, künftig nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses Leistungen zu erbringen. Dies ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung zwingend erforderlich, um die Vermögensmasse zu schützen und ein ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten.
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Oldenburg zur Einsicht bereit.
Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig und kann durch die Antragsgegnerin im Wege der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Auch Gläubiger haben das Recht zur Beschwerde, sofern sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen möchten. Die Notfrist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung, Verkündung oder – falls keine persönliche Zustellung erfolgt – mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Maßgeblich ist stets das zuerst eintretende Ereignis.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Oldenburg, Elisabethstraße 8, 26135 Oldenburg, einzureichen – entweder schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle. Alternativ kann sie auch elektronisch über das dafür vorgesehene Gerichts- und Verwaltungspostfach unter govello-1166696727501-000010142 eingereicht werden. Dabei sind Formvorgaben wie eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges zu beachten.
Mit diesem Beschluss tritt die HSP Pflegedienst Oldenburg GmbH in eine sensible Phase ein, in der über die weitere Zukunft des Unternehmens – ob Sanierung, Abwicklung oder vollständige Restrukturierung – erst entschieden werden muss. Die kommenden Wochen werden zeigen, welche Wege im Interesse von Gläubigern, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit eingeschlagen werden.