Aktenzeichen: 67h IN 205/25
Das Amtsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 19. August 2025 den Insolvenzantrag der IB Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) abgewiesen. Die Gesellschaft mit Sitz in der Beethovenstraße 14, 22083 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 176315 eingetragen und wurde im Verfahren durch ihren Geschäftsführer Herrn Ilja Biletski vertreten.
Der Geschäftszweig der IB Beteiligungs UG umfasst schwerpunktmäßig die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere das Eingehen der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin (pHG) in einer GmbH & Co. KG – ein unternehmerisches Modell, das Verantwortung mit strategischer Steuerung verbindet.
Am 8. Juli 2025 ging beim Amtsgericht Hamburg ein Insolvenzantrag der Gesellschaft ein, datiert auf den 3. Juli 2025. Ziel war die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen, vermutlich mit dem Zweck einer geordneten Abwicklung oder möglichen Sanierung. Doch das Gericht kam zu einem ernüchternden Ergebnis: Die Antragstellerin verfügt nicht über genügend Vermögenswerte, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Die Folge: Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen.
Damit entfällt die Möglichkeit eines regulären Verfahrens, in dem Gläubiger zumindest auf eine anteilige Befriedigung ihrer Forderungen hätten hoffen können. Auch für die Gesellschaft selbst bedeutet der Beschluss eine rechtliche Sackgasse – das Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet, doch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten bleiben bestehen.
Der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg markiert somit das vorläufige Ende eines Verfahrens, das nur wenige Wochen zuvor mit dem Insolvenzantrag seinen Anfang genommen hatte. Die Entscheidung wirft zugleich ein Schlaglicht auf die prekären finanziellen Verhältnisse der IB Beteiligungs UG – und dürfte für Gläubiger wie Geschäftspartner ein deutliches Signal setzen.