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BUCA dental MVZ GmbH – Insolvenzverfahren dreifach mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Vor dem Amtsgericht Charlottenburg haben sich am 7. August 2025 gleich drei Insolvenzanträge gegen und von der BUCA dental MVZ GmbH, Frankfurter Allee 2, 10247 Berlin, zerschlagen. Das Unternehmen, geführt von Geschäftsführerin Anne Speda und eingetragen unter HRB 240591, betreibt Zahnarztpraxen und ist im zahnmedizinischen Versorgungsbereich tätig.

In den Verfahren mit den Aktenzeichen 3608 IN 259/25 und 3608 IN 615/25 hatten Gläubiger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Zudem stellte die Gesellschaft selbst in 3608 IN 1347/25 einen Eigenantrag. In allen drei Fällen kam das Gericht jedoch zum gleichen Ergebnis: Das Insolvenzverfahren wird mangels Masse nicht eröffnet.

Die Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um auch nur die Verfahrenskosten zu decken. Damit ist die juristische Abwicklung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorerst ausgeschlossen, und Gläubiger müssen andere Wege zur Forderungsdurchsetzung suchen.

Die Beschlüsse enthalten die üblichen Rechtsmittelbelehrungen: Sowohl Schuldnerin als auch Gläubiger können binnen zwei Wochen ab Zustellung, Verkündung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde einlegen.

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