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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Grundstücksgesellschaft Linzer Straße GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 21 IN 119/25

Am 12. August 2025 um 11:30 Uhr erging beim Amtsgericht Neuwied ein Beschluss, der die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Grundstücksgesellschaft Linzer Straße GmbH erheblich einschränkt. Die Gesellschaft, ansässig in der Linzer Straße 24, 53577 Neustadt, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 23534 eingetragen und wird von den Geschäftsführern Jörg Eric Breuer aus Burgbrohl sowie Udo Wilhelm Erath aus Mühltal vertreten.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dürfen Verfügungen über das Gesellschaftsvermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Als solcher wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, bestellt. Er ist telefonisch unter 0261-304 790 sowie per Fax unter 0261-911 47 29 erreichbar.

Die Schuldner der Grundstücksgesellschaft werden ausdrücklich aufgefordert, sämtliche Leistungen nur noch unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorsieht.

Gegen den Beschluss steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Dieses kann auch von Gläubigern eingelegt werden, sofern sie nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit rügen wollen. Die Beschwerdefrist beträgt zwei Wochen und beginnt je nach Bekanntgabeart mit Zustellung, Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach der Veröffentlichung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen und muss den angefochtenen Beschluss eindeutig bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Mit diesem Schritt beginnt für die Grundstücksgesellschaft Linzer Straße GmbH eine Phase der strengen finanziellen Aufsicht, in der jede unternehmerische Handlung im Bereich der Vermögensverwaltung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter abgesichert werden muss. Der Fortgang der nächsten Wochen wird entscheidend sein, ob es zu einer Sanierung oder zur endgültigen Insolvenzeröffnung kommt.

Amtsgericht Neuwied – 12. August 2025

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