Aktenzeichen: 67b IN 140/25
Vor dem Amtsgericht Hamburg endete am 11. August 2025 das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Ortus Invest GmbH mit einer klaren Entscheidung: Der am 21. Mai 2025 eingegangene Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 168465 geführte Gesellschaft mit Sitz am Pflugschmiedweg 8b in 22419 Hamburg ist auf den Erwerb von Grundeigentum sowie die Verwaltung eigenen Vermögens spezialisiert. Vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Clemens Voigt.
Zuvor waren am 24. Juli 2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Diese Maßnahmen wurden nun mit dem Beschluss vom 11. August 2025 aufgehoben.
Mit der Abweisung mangels Masse steht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte der Ortus Invest GmbH nicht ausreichen, um auch nur die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Verfahren zur geordneten Abwicklung wird daher nicht eröffnet. Die Entscheidung markiert für das Unternehmen das faktische Ende seiner wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit.
Amtsgericht Hamburg – 11. August 2025