Aktenzeichen: 21 IN 118/25
Am 12. August 2025, exakt um 11:10 Uhr, erging beim Amtsgericht Neuwied ein bedeutsamer Beschluss, der über das wirtschaftliche Schicksal der Mellifera Vierzigste Beteiligungsgesellschaft mbH, ansässig in der Linzer Straße 24 in 53577 Neustadt, entschied. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Nummer HRB 231672 und vertreten durch seinen Geschäftsführer Jörg Breuer aus Burgbrohl, steht nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Mit dieser Anordnung ist die Verfügungsmacht der Antragstellerin erheblich eingeschränkt: Sämtliche Rechtsgeschäfte und finanziellen Entscheidungen bedürfen ab sofort der ausdrücklichen Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Als solcher wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Jüchser, mit Kanzleisitz am Josef-Görres-Platz 5 in 56068 Koblenz, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0261-304 790 sowie per Fax unter 0261-911 47 29 erreichbar.
Den Schuldnern der Mellifera Vierzigste Beteiligungsgesellschaft mbH wird dringend nahegelegt, ihre Zahlungen und sonstigen Leistungen nur noch unter strikter Beachtung des Beschlusses zu erbringen, wie es § 23 Abs. 1 Satz 3 der Insolvenzordnung vorschreibt.
Gleichzeitig enthält der Beschluss eine Rechtsmittelbelehrung: Die Antragstellerin selbst kann die Entscheidung mittels sofortiger Beschwerde anfechten. Zudem steht dieses Rechtsmittel auch jedem Gläubiger offen, sofern geltend gemacht werden soll, dass die internationale Zuständigkeit zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens fehlt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen. Die Frist beginnt entweder mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung, beziehungsweise – im Falle öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach deren Veröffentlichung.
Die Einlegung kann schriftlich durch eine vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnete Beschwerdeschrift erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts. Wesentlich ist, dass die Beschwerde rechtzeitig beim Amtsgericht Neuwied eingeht und die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die ausdrückliche Erklärung der Anfechtung enthält. Erfolgt die Anfechtung nur teilweise, ist der Umfang klar zu bestimmen. Eine Begründung wird empfohlen, um dem Rechtsmittel Substanz zu verleihen.
Mit diesem Beschluss beginnt für die Mellifera Vierzigste Beteiligungsgesellschaft mbH eine Phase, die sowohl von juristischer Präzision als auch von wirtschaftlicher Unsicherheit geprägt ist. Ob es gelingen wird, das Unternehmen unter der Ägide des vorläufigen Insolvenzverwalters zu stabilisieren, bleibt abzuwarten – die nächsten Wochen werden entscheidend sein.
Amtsgericht Neuwied, 12. August 2025