Aktenzeichen: 273 IN 366/24 a
Am 12. August 2025 um 12:48 Uhr erließ das Amtsgericht Braunschweig einen Beschluss, der tief in die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Deutsches Energie Zentrum GmbH eingreift. Das Unternehmen mit Sitz in der Sophienstraße 40, 38118 Braunschweig, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 210545 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Florian Jersch vertreten.
Der Beschluss umfasst zwei einschneidende Maßnahmen: Zum einen wurde ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen, wodurch der Gesellschaft sämtliche eigenständigen Verfügungen über ihr Vermögen untersagt sind. Zum anderen ordnete das Gericht die vorläufige Verwaltung des Vermögens an. Damit gehen sämtliche wesentlichen finanziellen Entscheidungen faktisch in die Verantwortung des vorläufigen Insolvenzverwalters über.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jan Körber, Jasperallee 86–87, 38102 Braunschweig, bestellt. Er ist telefonisch unter (0531) 801181-10, per Fax unter 0531/801181-29 sowie per E-Mail an recht@insowerk.de erreichbar. Weitere Informationen sind über seine Kanzleiwebseite www.insowerk.de abrufbar.
Die Schuldner der Gesellschaft wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung und damit an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittel sind möglich: Die Antragstellerin selbst kann ebenso wie jeder Gläubiger – unter bestimmten Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Verordnung 2015/848 – binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Braunschweig einlegen. Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder – bei öffentlicher Bekanntmachung – zwei Tage nach Veröffentlichung, wobei das frühere Ereignis maßgeblich ist. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll einzureichen und muss den angefochtenen Beschluss klar benennen.
Mit dieser Entscheidung beginnt für die Deutsches Energie Zentrum GmbH eine Phase vollständiger finanzieller Kontrolle, in der alle wirtschaftlichen Schritte durch den vorläufigen Insolvenzverwalter überwacht und abgesichert werden müssen. Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen restrukturiert werden kann oder in ein eröffnetes Insolvenzverfahren übergeht.
Amtsgericht Braunschweig – 12. August 2025