Aktenzeichen: 28 IN 75/25 und 28 IN 76/25
Das Amtsgericht Itzehoe hat am 6. August 2025 in zwei voneinander getrennten, aber eng miteinander verknüpften Verfahren die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der HG Energie Verwaltungs GmbH sowie der HG Energien GmbH & Co. KG, beide mit Sitz in der Herrenweide 6, 25348 Glückstadt, angeordnet.
Die HG Energie Verwaltungs GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Pinneberg unter HRB 16832, agiert dabei als geschäftsführende Komplementärin der HG Energien GmbH & Co. KG (Register-Nr. HRA 9311). Beide Gesellschaften werden durch Geschäftsführer Rupert Baur vertreten.
Zur Sicherung der jeweiligen Vermögensmassen vor nachteiligen Veränderungen wurde in beiden Verfahren gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Entscheidungen betreffen zentrale Strukturen der Unternehmensgruppe, die im Bereich der Energieversorgung und -verwaltung tätig ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in beiden Fällen Rechtsanwalt Berend Böhme aus Bremen bestellt. Ihm obliegt nun die Aufgabe, das Schuldnervermögen zu sichern, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und eine mögliche Sanierungslösung zu prüfen.
Ein besonders bedeutsamer Punkt der Anordnung ist, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerinnen – insbesondere auch das Einziehen offener Forderungen – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme soll verhindern, dass Mittel unkontrolliert abfließen oder Gläubigerinteressen beeinträchtigt werden.
Die Verfahren stehen exemplarisch für viele aktuelle Herausforderungen in der Energiebranche: volatile Märkte, regulatorischer Druck, steigende Betriebskosten und die Notwendigkeit zur strategischen Neuausrichtung.
Mit der nun angeordneten vorläufigen Verwaltung erhalten beide Unternehmen die Gelegenheit, unter Aufsicht des Gerichts und eines unabhängigen Verwalters ihre wirtschaftliche Zukunft neu zu justieren. Dabei steht offen, ob eine Sanierung im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens oder eine klassische Insolvenzlösung angestrebt wird.
Die betroffenen Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeitenden können den weiteren Verlauf der Verfahren über die amtlichen Insolvenzbekanntmachungen verfolgen. Die vollständigen Beschlüsse liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Itzehoe bereit.