Aktenzeichen: 66 IN 120/25
Das Amtsgericht Norderstedt hat am 08. August 2025 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Norderstedter Wohngarten GmbH & Co. KG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Rugenbarg 69, 22848 Norderstedt, das im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRA 11420 KI geführt wird, sieht sich aktuell mit schwerwiegenden finanziellen Problemen konfrontiert.
Vertreten wird die Schuldnerin durch ihre Komplementärin, die Anni Joseph Verwaltungs GmbH, wiederum vertreten durch Geschäftsführerin Anni Joseph. Als Verfahrensbevollmächtigte wurde Rechtsanwältin Dr. Solveig Lieder aus Hamburg benannt.
Zur Sicherung des Vermögens vor nachteiligen Veränderungen hat das Insolvenzgericht nun gemäß § 21 Insolvenzordnung (InsO) umfassende Maßnahmen ergriffen. Als vorläufige Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ellen Meyer-Sommer aus Hamburg eingesetzt. Ihre Aufgabe ist es, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu schützen und die Voraussetzungen für eine mögliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu prüfen.
Im Rahmen der gerichtlichen Anordnung ist verfügt worden, dass jegliche Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen. Ziel ist es, eine geordnete Fortführung der Gesellschaft zu ermöglichen, ohne dass Gläubigerinteressen weiter gefährdet werden.
Ob ein Sanierungsweg innerhalb des Insolvenzverfahrens beschritten werden kann oder eine geordnete Abwicklung erforderlich wird, hängt nun maßgeblich von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme der vorläufigen Insolvenzverwalterin ab. Die nächsten Wochen werden somit für das weitere Schicksal des Unternehmens entscheidend sein.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Norderstedt einzulegen. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als maßgeblicher Fristbeginn.
Weitere Informationen können auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de eingesehen oder direkt bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts in Erfahrung gebracht werden.