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ZAA ZeitArbeitsAgentur GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3611 IN 5354/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 07. August 2025 um 17:00 Uhr einen wichtigen Beschluss im Insolvenzantragsverfahren gegen die ZAA ZeitArbeitsAgentur GmbH gefällt. Die Gesellschaft mit Sitz in der Ullsteinstraße 120 Turm C, 12109 Berlin, tätig in der Arbeitnehmerüberlassung, Aus- und Weiterbildung, steht unter der Geschäftsführung von Nicole Menz.

Im Zuge des eingeleiteten Verfahrens wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jesko Stark (Budapester Straße 35, 10787 Berlin) eingesetzt. Ziel der Maßnahme ist es, das Unternehmensvermögen vor weiteren nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Die Auswirkungen der Entscheidung im Überblick:

  • Zwangsvollstreckungen und Vollziehungen einstweiliger Verfügungen gegen die Schuldnerin sind untersagt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  • Verfügungen über das schuldnerische Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters gültig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
  • Die Konten der Gesellschaft unterliegen der Kontrolle des Verwalters, der zur Einrichtung eines Sonderkontos sowie zum Einzug von Forderungen und Bankguthaben ermächtigt wurde.
  • Drittschuldner dürfen keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin leisten – diese sind ausschließlich an den Verwalter zu richten.
  • Die Geschäftsräume der Schuldnerin dürfen zur Prüfung und Sicherung der Insolvenzmasse betreten und durchsucht werden.
  • Der Insolvenzverwalter wird den wirtschaftlichen Status, die Buchführung und die Aussichten auf Verfahrenskostendeckung prüfen.

Was nun folgt: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die finanziellen Verhältnisse der Schuldnerin aufzuklären und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu bewerten. Die gerichtliche Entscheidung über eine Verfahrens­eröffnung steht noch aus.

Rechtsmittel: Gläubiger und die Schuldnerin selbst können innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg einlegen. Die Bekanntmachung gilt mit Ablauf von zwei Tagen nach Veröffentlichung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de als wirksam zugestellt (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Mit dieser Maßnahme erhält die ZAA ZeitArbeitsAgentur GmbH eine letzte Gelegenheit zur Restrukturierung oder geordneten Abwicklung unter insolvenzrechtlicher Aufsicht – entscheidend wird sein, ob die noch vorhandene Vermögensmasse für eine Sanierung oder zumindest eine geordnete Gläubigerbefriedigung ausreicht.

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