Aktenzeichen: 61a IN 456/25
Das Amtsgericht Rostock hat am 08. August 2025 um 14:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Stadtwerke Laage GmbH angeordnet. Die Gesellschaft mit Sitz in der Polchower Chaussee 12, 18299 Laage ist im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 12013 eingetragen. Gesellschafterin ist die Stadtwerke Teterow GmbH.
Angesichts einer offenbar angespannten wirtschaftlichen Lage hat das Insolvenzgericht frühzeitig reagiert, um eine mögliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zu verhindern. Mit dem Beschluss wurde Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters aus Rostock zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Sie übernimmt ab sofort die Kontrolle über das Vermögen der Schuldnerin und ist berechtigt, Bankguthaben und Außenstände einzuziehen sowie alle eingehenden Gelder zu verwalten.
Der Stadtwerke Laage GmbH wurde ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt – sie darf also ohne Zustimmung der Verwalterin nicht mehr über eigenes Vermögen verfügen. Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wurden untersagt bzw. gestoppt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Dies schafft einen geschützten Rahmen zur geordneten Prüfung der finanziellen Gesamtlage.
Zudem wurde die vorläufige Insolvenzverwalterin beauftragt, als Sachverständige zu ermitteln, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob es realistische Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens gibt. Auch die Drittschuldner – also Schuldner der Stadtwerke Laage – sind verpflichtet, ab sofort nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Dieser Schritt markiert einen wichtigen Wendepunkt für die Stadtwerke Laage GmbH, die nun unter intensiver Beobachtung und Begleitung des Insolvenzgerichts sowie der Verwalterin steht. Ob eine Sanierung möglich ist oder das Verfahren in eine vollständige Insolvenz mündet, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
Betroffene Beteiligte können gegen diesen Beschluss binnen zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Rostock einlegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Entscheidung über das weitere Schicksal der Stadtwerke Laage wird damit in ein geordnetes rechtliches Verfahren überführt – mit dem Ziel, Gläubigerinteressen zu wahren und wirtschaftliche Klarheit zu schaffen.