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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Münster hat am 8. August 2025 um 15:31 Uhr im Verfahren 81 IN 68/25 einen entscheidenden Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG aus Sassenberg angeordnet.

Die Gesellschaft, eingetragen unter HRA 9237 beim Amtsgericht Münster, wird von ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin, der Bioenergie Subbern GmbH (HRB 13398), vertreten. Geschäftsführer Wilhelm Weil führt beide Unternehmen.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Ria Brüninghoff aus Münster bestellt. Ab sofort dürfen Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin nur noch mit ihrer Zustimmung erfolgen. Zudem ist es Drittschuldnern untersagt, Zahlungen direkt an die Bioenergie Subbern GmbH & Co. KG zu leisten; sämtliche Zahlungen und Forderungseinzüge werden nun über die Insolvenzverwalterin abgewickelt.

Weiterhin hat das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Arrestvollziehungen und einstweilige Verfügungen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorerst eingestellt.

Mit dieser Entscheidung ist die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Schuldnerin erheblich eingeschränkt, um die noch vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Fortführung oder Abwicklung zu ermöglichen.

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