Aktenzeichen: 274 IN 159/25
Das Amtsgericht Braunschweig hat am 07. August 2025 eine weitere wegweisende Entscheidung im Rahmen der laufenden Sanierungsverfahren innerhalb der DRK-Gruppe Braunschweig-Salzgitter getroffen. Im Mittelpunkt steht diesmal die Deutsches Rotes Kreuz Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH, mit Sitz in der Adolfstraße 20, 38102 Braunschweig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 200159.
Vertreten wird die gemeinnützige Gesellschaft durch ihre Geschäftsführer Nico Seefeldt Kazazi, Silvio Höfer und Dr. Florian Harig. Die Gesellschaft verfolgt soziale Zielsetzungen, insbesondere im Bereich der Jugendhilfe und Eingliederung – ein Tätigkeitsfeld, das für die regionale Sozialstruktur von elementarer Bedeutung ist.
Im Zuge des am 18. Juni 2025 eröffneten vorläufigen Insolvenzverfahrens war bereits eine Eigenverwaltung gemäß § 270b InsO angeordnet worden. Diese Maßnahme erlaubt es der Schuldnerin, unter gerichtlicher Aufsicht wesentliche Entscheidungen in eigener Verantwortung zu treffen – ein Weg, der besonders auf Sanierung statt Zerschlagung abzielt.
Nun hat das Gericht der Antragstellerin zusätzlich die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten gemäß § 270c Abs. 4 Satz 1 InsO erteilt. Diese Entscheidung stärkt die operative Handlungsfähigkeit des Unternehmens erheblich: Sie darf nun Verpflichtungen eingehen, die für die Sicherung des laufenden Betriebs, für die Aufrechterhaltung von Dienstleistungsstrukturen oder für die Erfüllung arbeitsrechtlicher und vertraglicher Pflichten erforderlich sind.
Die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ist ein zentrales Instrument, um die Chancen auf eine nachhaltige Restrukturierung zu erhöhen. Für die Beschäftigten, Partnerorganisationen und insbesondere die betreuten Menschen bedeutet diese Maßnahme, dass der Dienstbetrieb nicht nur aufrechterhalten, sondern auch stabilisiert werden kann.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Braunschweig eingesehen werden.