Aktenzeichen: 1508 IN 2313/25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der
phoenix GmbH & Co. KG,
mit Sitz in der Josef-Felder-Straße 53, 81241 München,
vertreten durch den Geschäftsführer Junior Volker,
eingetragen beim Amtsgericht München unter HRA 94159,
hat das Insolvenzgericht am 7. August 2025 entscheidende Maßnahmen zur Sicherung des Unternehmensvermögens ergriffen.
Angesichts einer drohenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage und möglicher Gefahren für das schuldnerische Vermögen hat das Amtsgericht München die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel dieser Maßnahme ist es, während des laufenden Verfahrens Veränderungen zu verhindern, die den Gläubigern oder der zukünftigen Insolvenzmasse schaden könnten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Henrik Brandenburg, Herzog-Heinrich-Straße 9, 80336 München, bestellt. Herr Brandenburg übernimmt mit sofortiger Wirkung die Überwachung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Schuldnerin. Verfügungen der phoenix GmbH & Co. KG über ihr Vermögen – einschließlich der Einziehung offener Forderungen – sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Maßnahme ist von zentraler Bedeutung für die Sicherung des Unternehmenswertes und schützt vor unkontrollierten Vermögensabflüssen.
Mit der Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters beginnt eine neue Phase in der rechtlichen und wirtschaftlichen Prüfung des Unternehmens. Die phoenix GmbH & Co. KG, ein etabliertes Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, sieht sich damit mit einem streng überwachten Übergangszeitraum konfrontiert, in dem sämtliche Vermögensbewegungen unter Vorbehalt gestellt sind.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Beschluss kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist innerhalb von zwei Wochen beim
Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München,
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der früheste Eintritt folgender Ereignisse: Verkündung der Entscheidung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Auch elektronische Einreichungen sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben möglich.
Mit dieser Anordnung schafft das Insolvenzgericht die Voraussetzungen für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Ob sich daraus eine Sanierungschance oder eine endgültige Abwicklung ergibt, wird sich im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen. Bis dahin liegt das Schicksal der phoenix GmbH & Co. KG in den Händen des vorläufigen Insolvenzverwalters und der darauf folgenden gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung.