Aktenzeichen: 401 IN 2035/24 – Amtsgericht Leipzig
Im beschaulichen Dreiheide mit Sitz in der Sandstraße 18 war die TDR Immobilien Holding UG (haftungsbeschränkt) einst als ambitioniertes Beteiligungsunternehmen registriert – vertreten durch ihren Geschäftsführer Jean Pierre Fischer. Nun jedoch endet die unternehmerische Episode der Gesellschaft auf dem Papier mit einem schlichten, aber folgenschweren Satz: Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen.
Mit Beschluss vom 1. August 2025 hat das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht entschieden, dass das Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit bleibt die formale Abwicklung eines geordneten Insolvenzverfahrens aus – ein Schicksal, das in wirtschaftlich schwierigen Zeiten immer mehr Kleinstgesellschaften ereilt.
Konsequenzen der Entscheidung
Die Abweisung mangels Masse bedeutet nicht nur das faktische Ende der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, sondern auch eine bittere Nachricht für etwaige Gläubiger: Ihre Forderungen werden nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geprüft oder befriedigt. Eine Verwertung des verbleibenden Vermögens, sollte überhaupt noch eines vorhanden sein, bleibt damit der Eigeninitiative oder etwaigen Zivilverfahren vorbehalten.
Die Gesellschaft bleibt im Handelsregister bestehen, bis ein entsprechender Antrag auf Löschung eingereicht und bewilligt wird – oft ein langwieriger bürokratischer Prozess.
Rechtliche Möglichkeiten
Gegen die Entscheidung steht der sofortigen Beschwerde offen, die innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Leipzig eingereicht werden kann. Die entsprechenden Hinweise zur Einreichung, sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form, sind den üblichen Verfahrensvorschriften zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit.
Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht, 01. August 2025