Aktenzeichen: 405 IN 1477/25 – Amtsgericht Leipzig
Am 04. August 2025 um 14:10 Uhr hat das Amtsgericht Leipzig die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der interim Group Leipzig GmbH, Goethestraße 1, 04109 Leipzig, angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 33742 geführt und wird durch Geschäftsführer Ronny Böttcher vertreten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Christian Krönert von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Inselstraße 29, 04103 Leipzig, bestellt.
Anordnung der Sicherungsmaßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO:
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Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, 2. Alt.).
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Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern, zu überwachen und Bankguthaben sowie Forderungen einzuziehen. Zu diesem Zweck kann ein Sonderkonto eingerichtet werden.
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Zahlungen durch Drittschuldner dürfen ausschließlich an den Insolvenzverwalter erfolgen.
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Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin – mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte – wurden untersagt bzw. einstweilen eingestellt.
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Der vorläufige Verwalter darf die Betriebs- und Geschäftsräume betreten, Auskünfte einholen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere nehmen (§ 22 Abs. 3 InsO).
Hintergrund
Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, Vermögenswerte zu sichern, eine geordnete Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten vorzubereiten und den Gläubigerschutz zu gewährleisten. Die interim Group Leipzig GmbH ist in Leipzig in der Personaldienstleistungs- und Projektvermittlungsbranche tätig. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob eine nachhaltige Sanierung möglich ist oder das Insolvenzverfahren in vollem Umfang eröffnet werden muss.
Rechtsmittel
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden – binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung, je nachdem, was zuerst eintritt.
Amtsgericht Leipzig – 04.08.2025