Aktenzeichen: 67a IN 294/25
Am 05. August 2025 um 13:34 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Closed Direct GmbH eine weitreichende Maßnahme zum Schutz der Gläubigerinteressen beschlossen. Die Gesellschaft mit Sitz am Straßenbahnring 6, 20251 Hamburg, eingetragen im Handelsregister unter HRB 56292, wird künftig unter der Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters geführt.
Die Closed Direct GmbH ist in der Branche des Einzel-, Groß- und Versandhandels tätig. Dazu zählt insbesondere der Online-Handel mit Textilien und Waren aller Art, soweit diese keiner besonderen Genehmigungspflicht unterliegen. Die Geschäftsführung liegt in den Händen von Gordon Giers, Hans Redlefsen und Til Nadler.
Mit Wirkung des gerichtlichen Beschlusses ist Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser ist nun befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder zu vereinnahmen. Zahlungen an die Schuldnerin selbst sind untersagt, stattdessen sind alle Drittschuldner angehalten, nur noch unter Beachtung der gerichtlichen Verfügung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Darüber hinaus wurde verfügt, dass jegliche Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Außerdem wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen untersagt, bereits begonnene Vollstreckungen sind bis auf Weiteres eingestellt – mit Ausnahme von unbeweglichen Gegenständen (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit dieser Anordnung sichert das Gericht die verbliebenen Vermögenswerte der Gesellschaft, um die Voraussetzungen für eine geordnete Insolvenzabwicklung zu schaffen und einen eventuellen Sanierungsweg zu prüfen.
Amtsgericht Hamburg – 05. August 2025