Aktenzeichen: 67a IN 291/25
Am 05. August 2025 um 12:19 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg in einem bedeutenden Schritt für die Modebranche die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Closed GmbH angeordnet. Das Unternehmen, mit Sitz am Straßenbahnring 6, 20251 Hamburg, ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 53868 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Gordon Giers, Hans Redlefsen und Til Nadler vertreten.
Die Closed GmbH betreibt ihren Geschäftszweig schwerpunktmäßig im Warenhandel, insbesondere unter dem bekannten Label „Closed“, das in der Modebranche als eingetragenes Warenzeichen große Bekanntheit genießt. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Lagerhaltung und Kommissionierung für Dritte an.
Mit dem aktuellen Beschluss wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm wurde weitreichende Verfügungsgewalt eingeräumt: Sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen fortan seiner Zustimmung (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Der Insolvenzverwalter ist zudem befugt, Forderungen einzuziehen und Bankguthaben entgegenzunehmen, um die Zahlungsflüsse der Gesellschaft unter Kontrolle zu bringen.
Drittschuldnern, also Gläubigern oder Vertragspartnern der Schuldnerin, wurde ausdrücklich untersagt, weitere Zahlungen an die Gesellschaft direkt zu leisten. Stattdessen dürfen sie nur noch an den Insolvenzverwalter zahlen, wie es in § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO geregelt ist.
Zusätzlich wurde verfügt, dass alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft – ausgenommen unbewegliche Gegenstände – bis auf Weiteres untersagt und bereits begonnene Vollstreckungen eingestellt werden (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit dieser Maßnahme wird ein geordneter Ablauf sichergestellt und der Handlungsspielraum für eine mögliche Sanierung oder geregelte Abwicklung geschaffen. Der Ausgang des Verfahrens bleibt abzuwarten, während Markt und Kunden auf eine Lösung für die Fortführung der traditionsreichen Marke „Closed“ hoffen.
Amtsgericht Hamburg – 05. August 2025