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Erschütterung im Markenuniversum: Closed Holding GmbH unter vorläufiger Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 67a IN 293/25

Am 05. August 2025 um 13:52 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Closed Holding GmbH angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 135117 geführt und hat ihren Sitz am Straßenbahnring 6, 20251 Hamburg. Als Geschäftsführer zeichnen Gordon Giers, Hans Redlefsen und Til Nadler verantwortlich.

Die Closed Holding GmbH nimmt innerhalb der Unternehmensgruppe eine zentrale Funktion ein: Ihr Geschäftszweig besteht in der einheitlichen Konzernverwaltung als Holdinggesellschaft, der Konzernberatung sowie der weltweiten Verwertung von Markenrechten, sowohl eigener als auch fremder Herkunft. Damit ist sie die strategische Schaltzentrale der gesamten Closed-Gruppe.

Im Zuge der vorläufigen Maßnahmen wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen über das Vermögen der Schuldnerin sind ab sofort nur mit seiner Zustimmung wirksam, wie es § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO vorschreibt.

Drittschuldnern, also Vertragspartnern oder Schuldnern der Holding, wurde untersagt, weiterhin direkt an die Schuldnerin zu leisten. Alle Zahlungen und Forderungsregulierungen müssen über den vorläufigen Insolvenzverwalter abgewickelt werden, der zudem ermächtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen und entgegengenommene Gelder zu verwalten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Weiterhin wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft unterbunden, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Vermögenswerte beziehen. Bereits laufende Zwangsvollstreckungen wurden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Dieser Schritt des Gerichts markiert einen bedeutenden Einschnitt für das gesamte Unternehmensgeflecht rund um „Closed“. Die Holdingstruktur steht im Zentrum der Unternehmensgruppe, und ihre finanzielle Lage dürfte entscheidend sein für den weiteren Verlauf des Gesamtverfahrens.

Amtsgericht Hamburg – 05. August 2025

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