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Vermögen auf Null: Insolvenzverfahren gegen LCH Beteiligungs UG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 63 IN 103/25 – Amtsgericht Cottbus

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LCH Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) hat das Amtsgericht Cottbus mit Beschluss vom 07. Juli 2025 entschieden: Das Insolvenzverfahren wird nicht eröffnet – mangels Masse.

Die in Großräschen ansässige Gesellschaft mit Sitz in der Gewerbestraße 6 A, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus unter HRB 13611 CB, wurde durch ihren Geschäftsführer Herrn Thomas Schulz vertreten. Zweck des Unternehmens war das Verwalten und Halten von Geschäftsanteilen, insbesondere an der LCH-Lausitzer-Containerdienst-Holzhausen GmbH, einer operativ tätigen Tochtergesellschaft am gleichen Standort.

Ein insolvenzunfähiges Unternehmen?

Mit dem eigenen Antrag vom 20. März 2025, beim Gericht eingegangen am 26. März 2025, suchte die Gesellschaft offenbar einen geregelten Weg in die Insolvenz. Doch der erwartete rechtliche Neustart oder die ordentliche Abwicklung blieb ihr verwehrt: Das Gericht stellte fest, dass nicht einmal die Mittel zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden sind.

Der festgesetzte Gegenstandswert liegt bei 0,00 Euro – ein symbolischer, aber auch realer Ausdruck des wirtschaftlichen Stillstands. Die Schuldnerin trägt die Kosten des (gescheiterten) Verfahrens, obwohl de facto keine Masse mehr vorhanden ist, aus der solche Kosten beglichen werden könnten.

Was bedeutet die Abweisung?

Die Entscheidung des Gerichts führt dazu, dass es weder zu einer Verwertung von Vermögensgegenständen noch zu einer Verteilung an Gläubiger kommen wird. Damit bleiben Gläubiger in der Regel auf ihren offenen Forderungen sitzen – denn ohne eröffnete Insolvenzmasse besteht kein Verfahrensrahmen zur Befriedigung der Ansprüche.

Zudem bedeutet dies, dass das Unternehmen nun zwar wirtschaftlich zahlungsunfähig, aber juristisch nicht insolvent ist – ein Zustand, der insbesondere für Geschäftspartner und Gläubiger schwer zu durchdringen ist.

Fazit

Die Abweisung mangels Masse gehört zu den ernüchterndsten Szenarien in der deutschen Insolvenzpraxis. Im Fall der LCH Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) zeigt sich einmal mehr: Wenn Beteiligungsgesellschaften keine Rücklagen und keine aktiven Werte mehr vorweisen können, ist selbst der Weg durch ein ordentliches Verfahren versperrt. Zurück bleibt ein formeller Schlusspunkt – und viele unbeantwortete Fragen für die Gläubiger.

Cottbus, 07.07.2025
Amtsgericht Cottbus – Insolvenzgericht

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