Aktenzeichen: 67a IN 295/25
Am 05. August 2025 um 14:00 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg im Rahmen des laufenden Insolvenzverfahrens die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Closed Outlet GmbH angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter HRB 19793 geführt und hat ihren Sitz in der Konzernzentrale am Straßenbahnring 6, 20251 Hamburg. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Geschäftsführer Hans Redlefsen und Gordon Giers.
Die Closed Outlet GmbH ist ein bedeutender Bestandteil des Modeunternehmens „Closed“ und betreibt neben dem Warenvertrieb auch Tätigkeiten in den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung für Dritte, Produktbetreuung, Marketing sowie Design – also zentrale Servicefunktionen für die Unternehmensgruppe.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg, bestellt. Künftig sind Verfügungen über das Vermögen der Gesellschaft nur noch mit seiner Zustimmung zulässig, wie es das Gesetz in § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO vorsieht.
Zugleich wurde Drittschuldnern verboten, Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Diese dürfen nur noch an den Insolvenzverwalter erfolgen. Dieser ist zudem ermächtigt, Bankguthaben sowie offene Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Darüber hinaus wurden alle Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft mit sofortiger Wirkung untersagt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind. Bereits laufende Verfahren wurden ausgesetzt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wird deutlich, dass sich der wirtschaftliche Ausnahmezustand innerhalb der Closed-Gruppe weiter ausdehnt. Die Entscheidung des Amtsgerichts markiert einen weiteren Schritt in einem komplexen Insolvenzgeschehen, das tief in die Strukturen des Hamburger Modehauses eingreift.
Amtsgericht Hamburg – 05. August 2025