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Vorläufige Insolvenzverwaltung für RSBG Building Solutions GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 702/25

Im Zuge wirtschaftlicher Schwierigkeiten hat die RSBG Building Solutions GmbH mit Sitz in der Baumstraße 25 in 45128 Essen am 4. August 2025 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt. Die im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter der Nummer HRB 30608 geführte Gesellschaft wird durch die Geschäftsführer Kay Hanns Ewaldsen und Marie-Jeanne Hauser vertreten. Als anwaltliche Verfahrensbevollmächtigte fungiert die Kanzlei GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB aus München.

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor möglichen nachteiligen Veränderungen ordnete das Amtsgericht Augsburg am gleichen Tag um 08:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Diese Maßnahme basiert auf § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Alexander Zarzitzky berufen. Er führt seine Kanzlei in der Pröllstraße 5, 86157 Augsburg. Für Auskünfte steht er unter der Telefonnummer +49 (821) 252 72-0 sowie per E-Mail unter augsburg@anchor.eu zur Verfügung.

Gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO dürfen Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Dies umfasst insbesondere auch die Einziehung offener Forderungen. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Zugriff auf die Insolvenzmasse zu kontrollieren und deren Werterhalt zu sichern.

Die Gläubiger und Vertragspartner der Gesellschaft sind hiermit angehalten, sämtliche Leistungen nur noch unter Beachtung dieses Zustimmungsvorbehalts zu erbringen. Zahlungen an die Schuldnerin dürfen nur dann erfolgen, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter dem ausdrücklich zugestimmt hat.

Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt der sofortigen Beschwerde. Eine solche kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Augsburg eingereicht werden. Nähere Hinweise zum Rechtsbehelf und zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht finden sich unter www.justiz.de.

Das Verfahren bleibt mit Spannung zu beobachten – die kommenden Wochen werden zeigen, ob eine Sanierung der Gesellschaft möglich ist oder ob es zu einer Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommt.

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