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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Südstadtgalerie Saalfeld Verwaltungs GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3604 IN 4362/25

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 01.08.2025 um 16:00 Uhr im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen die Südstadtgalerie Saalfeld Verwaltungs GmbH, Kurfürstendamm 50, 10707 Berlin, erlassen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 193589 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Igor Lilic vertreten.

Zur Abwendung nachteiliger Veränderungen im Vermögensbestand der Schuldnerin wurden gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Vollstreckungsschutz: Zwangsvollstreckungen sowie die Vollziehung von Arrest oder einstweiligen Verfügungen sind untersagt, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

  3. Zustimmungsvorbehalt:
    Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Der Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen, ein Sonderkonto einzurichten und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen.

  4. Informations- und Kontrollrechte:
    Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält Zugang zu den Geschäftsräumen, darf Unterlagen einsehen, Nachforschungen anstellen und Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte zu erteilen.

  5. Mitteilungspflichten an Drittschuldner:
    Gläubiger der Schuldnerin (Drittschuldner) dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Leistungen an die Schuldnerin sind unzulässig, sofern nicht ausdrücklich genehmigt.

  6. Publikation und Datenschutz:
    Die Veröffentlichung des Beschlusses erfolgt im elektronischen Informationssystem der Justiz. Die Daten werden nach Ablauf der Wirksamkeit bzw. spätestens sechs Monate nach Verfahrenseröffnung oder Aufhebung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Sie ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe beim

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Auch eine elektronische Einreichung ist möglich, sofern die gesetzlichen Anforderungen (z. B. qualifizierte elektronische Signatur) erfüllt sind. Eine einfache E-Mail genügt nicht.

Diese vorläufige Maßnahme dient der Sicherung und Klärung, ob ein Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet werden kann und ob genügend Masse zur Verfahrensfinanzierung vorhanden ist. Weitere Entwicklungen sind in den kommenden Wochen zu erwarten.

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