Aktenzeichen: 531 IN 1257/25
Am 4. August 2025 um 13:40 Uhr hat das Amtsgericht Dresden einen wichtigen Schritt im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B.I.S. GmbH Beraten-Planen-Steuern veranlasst. Das Unternehmen mit Sitz in der Jägerstraße 6, 01099 Dresden – eingetragen beim Amtsgericht München unter HRB 136711 – steht unter dem Verdacht der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und sieht sich nun einer vorläufigen gerichtlichen Kontrolle gegenüber.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Christian Krösch bestellt. Seine Kanzlei ist in der Königsbrücker Straße 76, 01099 Dresden ansässig und unter der Telefonnummer 0351 563 4067 0 sowie per E-Mail an dresden@slk-rechtsanwaelte.de erreichbar. Rechtsanwalt Krösch übernimmt nun die Aufgabe, das Vermögen der B.I.S. GmbH vor möglichen nachteiligen Veränderungen zu schützen und Transparenz über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu schaffen.
Das Gericht hat angeordnet, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind – ein sogenannter allgemeiner Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alt. InsO. Auch dürfen Zahlungen an die Schuldnerin ausschließlich mit Einwilligung des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen. Damit sind auch Drittschuldner gehalten, ihre Leistungen künftig unmittelbar an den vorläufigen Verwalter zu richten, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
Zugleich wurde Rechtsanwalt Krösch ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Gelder der Schuldnerin entgegenzunehmen. Dies ist ein wesentlicher Schritt zur Sicherung und strukturierten Verwaltung der verbliebenen Unternehmenswerte.
Der vollständige Beschluss ist für Beteiligte in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung steht der B.I.S. GmbH sowie ggf. betroffenen Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden eingereicht werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung des Beschlusses, seine Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
Die Beschwerde kann schriftlich per Beschwerdeschrift oder mündlich zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erfolgen. Für die Wahrung der Frist ist entscheidend, dass der Eingang rechtzeitig beim Amtsgericht Dresden erfolgt. Die Beschwerde muss von der einlegenden Person oder ihrem Bevollmächtigten unterzeichnet werden und eindeutig den angefochtenen Beschluss sowie die Beschwerdeerklärung bezeichnen. Eine Begründung ist erwünscht und kann den Erfolg der Beschwerde wesentlich beeinflussen.
Zudem kann die Beschwerde als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dieses muss den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) genügen. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Rechtsanwälte, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, ihre Schriftsätze auf elektronischem Weg einzureichen – entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a Abs. 4 ZPO.
Weitere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten sind unter https://justiz.de abrufbar.
Mit dieser Anordnung nimmt das Verfahren Fahrt auf. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine reguläre Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen kann – oder ob andere Lösungen zur Restrukturierung der B.I.S. GmbH Beraten-Planen-Steuern denkbar sind.