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Vorläufige Insolvenzverwaltung für die Wanner-Caravaning Werkstatt GmbH eingeleitet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 24 IN 262/25

Am 04. August 2025 um 11:04 Uhr hat das Amtsgericht Tübingen im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens einen folgenreichen Beschluss über das Vermögen der Wanner-Caravaning Werkstatt GmbH getroffen. Das Unternehmen mit Sitz in der Tübinger Straße 28, 72144 Dußlingen, eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 729397, wurde von Geschäftsführer Falko Georgi vertreten.

Angesichts einer angespannten Vermögenslage sah sich das Gericht gezwungen, im Sinne des Gläubigerschutzes und zur Sicherung des noch vorhandenen Unternehmensvermögens sofortige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zu ergreifen.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff aus Tübingen bestellt. Er ist erreichbar unter der Adresse Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen, telefonisch unter 07071 5630707 oder via E-Mail an info@walter-riegger-partner.de.

Die wesentlichen Inhalte des Beschlusses im Überblick:

  • Verfügungsverbot mit Zustimmungsvorbehalt:
    Die Schuldnerin darf ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Dies gilt auch für Außenstände und Bankguthaben. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis wurde auf den Insolvenzverwalter übertragen.

  • Sonderkonten und Masseverbindlichkeiten:
    Zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Gelder ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und diese zu führen. Er kann für deren Verwaltung auch Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 2 InsO begründen.

  • Zahlungsverbot für Drittschuldner:
    Geschäftspartner, Kunden oder Schuldner der Gesellschaft dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten – nicht mehr direkt an die GmbH.

  • Durchsuchungs- und Einsichtsrecht:
    Dr. Poff ist befugt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in die Bücher und Unterlagen zu nehmen und erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um die künftige Insolvenzmasse zu sichern.

  • Öffentliche Einsicht und Zustellung:
    Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Tübingen zur Einsicht bereit. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt über das Portal der Insolvenzbekanntmachungen.

Rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde eingelegt werden. Zuständig ist das Amtsgericht Tübingen, Doblerstraße 14, 72074 Tübingen. Die Frist beginnt mit Zustellung, Verkündung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Rechtsbehelfe müssen schriftlich oder in elektronischer Form eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreichend ist.

Amtsgericht Tübingen – 04.08.2025

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