Der Bundesgerichtshof (BGH) fällt heute ein Grundsatzurteil zur Frage, ob Ärzte in sozialen Medien oder auf ihren Websites mit sogenannten Vorher-Nachher-Bildern für ästhetische Behandlungen werben dürfen – etwa bei Faltenunterspritzungen oder Lippenvergrößerungen.
Konkret geht es um eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen ein Unternehmen, das von den beiden Influencer-Ärzten Dr. Rick und Dr. Nick betrieben wird. Diese werben auf Instagram und anderen Kanälen mit vergleichenden Fotos von Patientinnen vor und nach kosmetischen Eingriffen – etwa mit Botox oder Hyaluronsäure.
Die Verbraucherzentrale hält diese Form der Werbung für rechtswidrig. Sie beruft sich auf das Heilmittelwerbegesetz, das aus ihrer Sicht untersagt, für medizinisch nicht notwendige Eingriffe mit emotionalisierender oder manipulativer Werbung zu werben. Vorher-Nachher-Bilder könnten demnach einen unrealistischen Eindruck erwecken und zur leichtfertigen Entscheidung für ästhetische Eingriffe verleiten – besonders bei jungen Zielgruppen auf sozialen Medien.
Die beklagten Ärzte argumentieren dagegen, das gesetzliche Werbeverbot betreffe operative Eingriffe, nicht aber nicht-invasive Behandlungen, wie sie sie durchführen. In ihren Augen handelt es sich bei Botox- oder Filler-Behandlungen um risikoarme Routineverfahren, die mit Operationen nicht vergleichbar seien. Zudem seien die gezeigten Bilder authentisch und informativ, nicht irreführend.
Das BGH-Urteil wird mit Spannung erwartet, weil es über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten könnte – insbesondere im Hinblick auf digitale Werbepraxis in der Schönheitsmedizin. Sollte das Gericht die Vorher-Nachher-Bilder für unzulässig erklären, müssten viele Praxen ihre Werbestrategien grundlegend überarbeiten. Umgekehrt würde eine Zulassung dieser Werbeform den Trend zur ästhetischen Selbstoptimierung über soziale Medien weiter befeuern – samt juristischem Rückenwind.
Das Urteil könnte damit zum Präzedenzfall für den Umgang mit Ästhetik, Werbung und Verbraucherschutz im digitalen Raum werden.