Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat dem Antrag der Bitpanda Financial Services GmbH (Firmenbuchnummer 551181k) auf Erweiterung ihrer bestehenden Konzession stattgegeben. Der entsprechende Bescheid wurde am 11. Juli 2025 rechtswirksam zugestellt.
Mit der Konzessionserweiterung ist Bitpanda nun berechtigt, eine erweiterte Palette an Wertpapierdienstleistungen und Nebendienstleistungen gewerblich zu erbringen. Im Einzelnen umfasst die Zulassung folgende Tätigkeiten:
Die Annahme und Übermittlung von Aufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018,
die Ausführung von Aufträgen auf Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 WAG 2018,
den Handel auf eigene Rechnung gemäß § 3 Abs. 2 Z 7 WAG 2018,
sowie die Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs. 2 Z 10 WAG 2018.
Diese Dienstleistungen dürfen in Bezug auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis e sowie i und j des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 erbracht werden. Besonders hervorzuheben ist, dass Bitpanda nun auch ausdrücklich berechtigt ist, Kundengelder und Finanzinstrumente zu halten – ein bedeutender Schritt in Richtung weiterer Professionalisierung und regulatorischer Tiefe des Geschäftsmodells.
Mit dieser Erweiterung festigt Bitpanda seine Position als einer der führenden Anbieter im Bereich digitaler Vermögenswerte und traditioneller Finanzinstrumente in Österreich. Die Entscheidung der FMA unterstreicht das Vertrauen der Aufsicht in die organisatorische und rechtliche Struktur des Unternehmens.