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Keine Haftentlassung für Kriegsverbrecher Mladic – UN-Gericht verweist auf umfassende Betreuung

Ichigo121212 (CC0), Pixabay

Der frühere bosnisch-serbische General Ratko Mladic bleibt trotz schwerer gesundheitlicher Probleme weiter in Haft. Das UN-Gericht in Den Haag lehnte einen Antrag auf vorzeitige Entlassung des wegen Völkermords und Kriegsverbrechen verurteilten 81-Jährigen ab. Mladic, der als Hauptverantwortlicher für das Massaker von Srebrenica gilt, verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass Mladic zwar an mehreren ernsthaften Krankheiten leide, diese jedoch nicht als unheilbar im juristischen Sinne einzustufen seien. Eine Entlassung aus humanitären Gründen komme daher nicht in Frage. Zugleich wurde betont, dass der Gesundheitszustand des ehemaligen Armeechefs zwar „prekär“ sei, er jedoch im Gefängnis „sehr umfassend“ medizinisch versorgt werde.

Mladic war 2021 in letzter Instanz vom Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien wegen seiner Rolle im Bosnienkrieg (1992–1995) rechtskräftig verurteilt worden. Insbesondere das Massaker von Srebrenica, bei dem über 8.000 muslimische Jungen und Männer systematisch ermordet wurden, gilt als das schlimmste Kriegsverbrechen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg.

Die Ablehnung der Haftentlassung wird von Angehörigen der Opfer als wichtiges Signal gewertet, dass Gerechtigkeit Bestand hat – auch Jahrzehnte nach den Verbrechen. Das UN-Tribunal betonte erneut, dass das Strafmaß für Mladic „der Schwere seiner Taten entspricht“.

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