Amtsgericht Mainz
Aktenzeichen: 280 IN 143/25
Am 29. Juli 2025 um 10:45 Uhr hat das Amtsgericht Mainz im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der EDK Grundbesitz GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Frankfurter Straße 83, 65239 Hochheim, die vorläufige Verwaltung des schuldnerischen Vermögens angeordnet.
Die im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRA 44191 eingetragene Gesellschaft wird vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die KE Groß Verwaltungs GmbH, welche wiederum durch ihren Geschäftsführer Daniel Udo Köhler vertreten wird.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Jüchser, c/o Lieser Rechtsanwälte, An den Grachten 3–17, 55120 Mainz, bestellt. Er ist telefonisch unter 06131/9729380 oder per E-Mail unter a.juechser@lieser-rechtsanwaelte.de erreichbar.
Inhalt der gerichtlichen Anordnung:
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Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft insbesondere Bankguthaben, offene Forderungen und weitere Vermögenswerte der Gesellschaft.
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Drittschuldner – also Personen oder Unternehmen, die der EDK Grundbesitz GmbH & Co. KG gegenüber zahlungspflichtig sind – werden ausdrücklich aufgefordert, Zahlungen und sonstige Leistungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung der Insolvenzmasse und die Verhinderung nachteiliger Veränderungen bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Einsicht und Rechtsmittel:
Der vollständige Beschluss liegt zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts bereit. Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin sofortige Beschwerde einlegen. Auch Gläubiger können Beschwerde erheben, wenn sie das Fehlen der internationalen Zuständigkeit nach Art. 5 Abs. 1 der EU-Insolvenzverordnung rügen möchten.
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll eines Amtsgerichts einzureichen und beim Amtsgericht Mainz (Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz) einzubringen.
Amtsgericht Mainz – 29. Juli 2025
Aktenzeichen: 280 IN 143/25