Amtsgericht Chemnitz – Aktenzeichen: 319 IN 1457/25 – Beschluss vom 29. Juli 2025
Ein Unternehmen mit historischem Namen und handwerklicher Bedeutung sieht sich mit einer existenziellen Krise konfrontiert: Die Plauener Seidenweberei GmbH, mit Sitz in der Celler Straße 20, 08525 Plauen, steht ab dem 29. Juli 2025 um 13:53 Uhr unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 26456 geführt und wird von Geschäftsführerin Claudia Brockhaus vertreten. Die Seidenweberei, bekannt für ihre hochwertigen Textilprodukte, sieht sich nun gezwungen, den Gang in ein Insolvenzverfahren zu gehen, um eine mögliche Sanierung oder Abwicklung rechtlich geordnet vorzubereiten.
Maßgebliche gerichtliche Anordnungen:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, bestellt. Er ist unter der Telefonnummer 0371 382370 und per E-Mail an dherzig@schultze-braun.de erreichbar. Seine Aufgabe ist es, die Insolvenzmasse zu sichern und zu überwachen, ehe eine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens getroffen wird.
Ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt wurde angeordnet: Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Ferner wurde verfügt, dass Drittschuldner nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten dürfen, sofern dieser der Zahlung an die Schuldnerin nicht ausdrücklich zustimmt (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Weitere Informationen:
Der vollständige Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme für die Beteiligten bereit.
Aktenzeichen: 319 IN 1457/25
Amtsgericht Chemnitz – 29. Juli 2025