Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen: 67c IN 285/25
Datum der Anordnung: 29. Juli 2025, 11:29 Uhr
Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HCP Trading & Service GmbH, mit Sitz in der Alsterdorfer Straße 347, 22297 Hamburg, wurde durch das Amtsgericht Hamburg eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister unter der Nummer HRB 117828 eingetragen und aktuell führungslos, was den Handlungsdruck zur Vermögenssicherung zusätzlich erhöht.
Die HCP Trading & Service GmbH war bislang tätig im Handel mit Chemikalien und Holzprodukten sowie im Bereich Portfolio- und Produktmanagement – ein wirtschaftlich anspruchsvolles Umfeld, das offenbar in eine finanzielle Schieflage geraten ist.
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Das Gericht hat Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beauftragt. Er ist ermächtigt, sämtliche Geldzuflüsse zu sichern und das noch vorhandene Vermögen zu überwachen. Gleichzeitig wird ihm die Aufgabe zuteil, die wirtschaftliche Lage zu analysieren und die Voraussetzungen für eine mögliche Verfahrenseröffnung zu prüfen.
Anordnung im Einzelnen:
- Verfügungsbeschränkung:
Die Schuldnerin darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsverbot an die Schuldnerin:
Drittschuldnern – also Kunden und Vertragspartnern – ist es untersagt, Zahlungen an die GmbH zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). - Einziehungsbefugnis:
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. - Vollstreckungsschutz:
Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen – auch einstweilige Verfügungen – gegen das Unternehmen sind bis auf Weiteres untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen wurden eingestellt, sofern keine unbeweglichen Vermögenswerte betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Bedeutung der Maßnahme:
Mit dieser gerichtlichen Entscheidung wird der wirtschaftliche Handlungsrahmen der GmbH faktisch eingefroren, um die verbliebenen Werte zu sichern und eine mögliche Insolvenzmasse für Gläubiger zu erhalten. Insbesondere in einem unternehmensstrategisch relevanten Sektor wie dem Chemikalien- und Rohstoffhandel ist dies ein bedeutender Schritt zur Wahrung der Gläubigerinteressen.
Ob es zur Eröffnung des Hauptverfahrens oder zu einer anderen Lösung kommt, wird der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen seiner Prüfung feststellen.
Amtsgericht Hamburg – 29. Juli 2025
Aktenzeichen: 67c IN 285/25