Amtsgericht Essen – Aktenzeichen: 162 IN 191/25 – Beschluss vom 29. Juli 2025
Ein traditionsreiches Unternehmen der Elektroplanungsbranche steht unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Die Rösner Consult GmbH, ansässig in der Ortrudstraße 11 in 45892 Gelsenkirchen, ist durch Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 29. Juli 2025 um 19:56 Uhr mit sofortiger Wirkung in ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingetreten.
Das im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 8300 eingetragene Unternehmen, das sich auf Beratung, Planung und Bauüberwachung in der Elektrotechnik spezialisiert hat, wird von den Geschäftsführern Dirk Rösner und Michaela Rösner geleitet.
Maßnahmen und Bestellungen gemäß Insolvenzordnung:
Zur Sicherung der Insolvenzmasse wurde Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstraße 24, 45879 Gelsenkirchen, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen des Unternehmens zu überwachen und weitere nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Verfügungen der Schuldnerin über ihre Vermögenswerte sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Auch Zahlungen an die Gesellschaft durch Drittschuldner wurden untersagt. Stattdessen sind Forderungen und Zahlungen ab sofort ausschließlich über den Verwalter abzuwickeln. (§§ 21, 22, 23 InsO)
Bedeutung des Beschlusses:
Dieser Schritt markiert einen tiefen Einschnitt in die bisherige Geschäftstätigkeit der Rösner Consult GmbH. Der Fokus liegt nun auf der Sicherung des noch vorhandenen Vermögens, einer möglichen Sanierung oder einer geordneten Abwicklung im Falle der endgültigen Insolvenzeröffnung.
Ob eine Fortführung des Unternehmens möglich sein wird, hängt wesentlich vom Bericht und der Bewertung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.
Aktenzeichen: 162 IN 191/25
Amtsgericht Essen – 29. Juli 2025