In gleich drei Fällen mussten baden-württembergische Insolvenzgerichte Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren mangels Masse zurückweisen. Dies bedeutet: Die vorhandenen Vermögenswerte der Schuldnerinnen reichen nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten. Ein letzter Akt in der wirtschaftlichen Existenz dieser Unternehmen.
1. A+N Immobilien GmbH – Eislingen
Aktenzeichen: 3 IN 145/25
Amtsgericht Göppingen – Beschluss vom 29.07.2025
Die A+N Immobilien GmbH, vertreten durch Liquidator Andreas Zöllner, hatte einen Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt. Das Gericht sah sich jedoch gezwungen, diesen mangels Masse abzuweisen. Damit ist ein formelles Insolvenzverfahren nicht möglich. Ein Hinweis auf vollständige wirtschaftliche Auflösung der Gesellschaft.
2. Berndt Immobilien UG – Schömberg
Aktenzeichen: 15 IN 279/24
Amtsgericht Tübingen – Beschluss vom 22.04.2025
Auch die Berndt Immobilien UG, geführt von Geschäftsführer Uwe Berndt, konnte keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung eines Insolvenzverfahrens nachweisen. Die Abweisung des Antrags mangels Masse ist Ausdruck der vollständigen finanziellen Erschöpfung der Schuldnerin.
3. Immobilienverwaltung Mommer GmbH & Co. KG – Stuttgart
Aktenzeichen: 6 IN 505/24
Amtsgericht Stuttgart – Beschluss vom 22.07.2025
Ein weiteres Immobilienunternehmen scheitert an der Schwelle zum Verfahren: Die Immobilienverwaltung Mommer GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komplementärin und Geschäftsführer Jan-Sebastian Mommer, verfügt nicht über die nötigen Mittel zur Deckung der Kosten. Das Gericht musste daher auch hier den Antrag zurückweisen.
Bedeutung:
Die Abweisung wegen fehlender Masse ist das wirtschaftlich letzte Kapitel einer Insolvenz. Sie bedeutet faktisch das Ende der Geschäftstätigkeit – ohne geregelte Abwicklung, ohne Gläubigerbefriedigung. Gläubiger gehen in aller Regel leer aus, sofern keine persönlichen Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.
Fazit:
Drei weitere Unternehmen aus dem Immobilienbereich sind faktisch zahlungsunfähig – und es bleibt nicht einmal genug Kapital übrig, um den geordneten juristischen Weg einer Insolvenz zu beschreiten. Ein drastischer Hinweis auf wirtschaftliche Überforderung und die dramatischen Konsequenzen struktureller Finanzierungslücken.