Amtsgericht Charlottenburg – Aktenzeichen: 3613 IN 5170/25 – Beschluss vom 29. Juli 2025
Die labforward GmbH, mit Sitz in der Elsenstraße 106, 12435 Berlin, befindet sich in einem Insolvenzantragsverfahren. Das Amtsgericht Charlottenburg hat zur Sicherung des schuldnerischen Vermögens am 29.07.2025 um 16:30 Uhr vorläufige Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) angeordnet.
Das Unternehmen ist im Handelsregister unter HRB 149204 eingetragen und wird gesetzlich durch Geschäftsführer Jörg Hoffmann vertreten. Labforward ist im Bereich digitaler Laborlösungen tätig.
Kerninhalte des Beschlusses:
- Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin – inklusive Arrest und einstweiliger Verfügungen – sind untersagt, es sei denn, unbewegliche Gegenstände sind betroffen.
- Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin, bestellt.
- Verfügungen über Vermögenswerte der Schuldnerin sind ab sofort nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
- Dr. Grauer ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie Sonderkonten zur Verwaltung der Insolvenzmasse zu eröffnen.
- Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
- Die Schuldnerin ist zur Kooperation verpflichtet: Einsicht in Bücher, Herausgabe von Unterlagen und Auskünfte sind auf Verlangen zu leisten.
Bedeutung für Gläubiger:
Gläubiger dürfen ab sofort nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses mit der Schuldnerin verkehren. Alle Leistungen sind ausschließlich an den vorläufigen Verwalter zu richten.
Einsicht und Rechtsmittel:
Der vollständige Beschluss ist beim Amtsgericht Charlottenburg einsehbar. Eine sofortige Beschwerde kann innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Aktenzeichen: 3613 IN 5170/25
Amtsgericht Charlottenburg – 29. Juli 2025