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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Pflege.Duo Litterscheidt GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: IN 254/25

Am 25. Juli 2025, um 10:30 Uhr, hat das Amtsgericht Ingolstadt in einem bedeutenden Beschluss die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Pflege.Duo Litterscheidt GmbH, ansässig in der Ingolstädter Straße 26 in Baar-Ebenhausen, angeordnet. Das Unternehmen, geführt von Geschäftsführerin Alexandra Litterscheidt, steht damit unter besonderer gerichtlicher Aufsicht, um das bestehende Vermögen vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren.

Die Pflege.Duo Litterscheidt GmbH, im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter HRB 10627 eingetragen, sieht sich offenbar mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert, die eine gerichtliche Schutzmaßnahme erforderlich machten. Die anwaltliche Vertretung übernimmt die Kanzlei Aldebert Heiss & Kollegen aus München, die bereits mit dem Aktenzeichen 99/25 für das Verfahren benannt wurde.

Zur Wahrung der Interessen aller Gläubiger und zur Verhinderung möglicher Vermögensverschiebungen wurde Rechtsanwalt Florian Loserth mit Sitz in der Herzogstraße 9, 80803 München, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, zu überwachen und insbesondere darauf zu achten, dass keine wirtschaftlich nachteiligen Entscheidungen ohne seine Zustimmung getroffen werden.

Der gerichtliche Beschluss sieht ausdrücklich vor, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin – auch die Einziehung offener Außenstände – nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam sind. Dies soll verhindern, dass Gelder dem Zugriff der Insolvenzmasse entzogen werden oder unkontrollierte Zahlungen erfolgen, die eine gleichmäßige Gläubigerbefriedigung gefährden könnten.

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist kein automatischer Stillstand der unternehmerischen Tätigkeit verbunden. Vielmehr dient sie als Schutzschirm für geordnete Fortführung oder Abwicklung und bietet zugleich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Lage eingehend zu prüfen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird daher alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um die Vermögensverhältnisse transparent zu erfassen und einen sachgerechten Vorschlag für das weitere Verfahren zu erarbeiten.

Der Beschluss stellt einen wichtigen Schritt in einem sensiblen Stadium des Unternehmens dar und wird – wie gesetzlich vorgesehen – öffentlich bekannt gemacht, um allen Verfahrensbeteiligten den gleichen Informationsstand zu gewährleisten.

Amtsgericht Ingolstadt – Insolvenzgericht – 25.07.2025

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