Am 25. Juli 2025 um 11:37 Uhr hat das Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der inlingua Sprachschule Hamburg GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet (Aktenzeichen: 67c IN 292/25).
Die Gesellschaft mit Sitz in der Spitalerstraße 1, 20095 Hamburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 31108 eingetragen. Sie wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Mirko Nagorny. Das Unternehmen betreibt eine Sprachschule mit angeschlossenem Übersetzungsbüro und richtet seinen Unterricht ausschließlich nach der international etablierten inlingua-Methode aus.
Anordnung zur Sicherung der Insolvenzmasse:
Um nachteilige Veränderungen der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern, wurde Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die gerichtliche Anordnung umfasst folgende zentrale Maßnahmen:
- Verfügungsbeschränkung:
Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen. Auch die Einziehung von Forderungen fällt unter diese Regelung (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). - Zahlungsstopp an die Schuldnerin:
Drittschuldnern ist es untersagt, noch Zahlungen an die inlingua Sprachschule Hamburg GmbH zu leisten. Zahlungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen (§ 23 InsO). - Einziehung von Forderungen:
Der Verwalter ist befugt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Damit soll die Handlungsfähigkeit im Verfahren gesichert werden. - Vollstreckungsschutz:
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen – werden untersagt, sofern sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Diese Maßnahmen dienen der Sicherung der Insolvenzmasse und bereiten die Entscheidung über eine mögliche Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens vor. Sie schützen Gläubigerinteressen und sichern eine geordnete Abwicklung des weiteren Verfahrensverlaufs.
Amtsgericht Hamburg – Insolvenzgericht – 25.07.2025
Aktenzeichen: 67c IN 292/25