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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Stadtgrund Liegenschaften GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 24. Juli 2025 um 14:11 Uhr hat das Amtsgericht Dortmund – Insolvenzgericht im Verfahren über das Vermögen der Stadtgrund Liegenschaften GmbH die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung beschlossen (Aktenzeichen: 254 IN 66/25).

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 11462 eingetragen und hat ihren Sitz in der Toblacher Straße 5, 44229 Dortmund. Sie wird gesetzlich vertreten durch Geschäftsführerin Bärbel Merdon. Unternehmensgegenstand ist die treuhänderische Verwaltung von Grundstücken, Wohnungseigentum und Gebäuden.

Anordnung im Überblick:

  • Vorläufiger Insolvenzverwalter:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund, bestellt.

  • Verfügungsbeschränkung:
    Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Einziehung von Forderungen:
    Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner dürfen nur noch an den Verwalter leisten (§ 23 InsO).

  • Vollstreckungsschutz:
    Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich Arrest und einstweiliger Verfügungen, wurden untersagt, soweit sie nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Insolvenzmasse und sollen verhindern, dass sich die wirtschaftliche Lage der Stadtgrund Liegenschaften GmbH bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert.

Amtsgericht Dortmund – Insolvenzgericht – 24.07.2025
Aktenzeichen: 254 IN 66/25

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