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Vorläufige Insolvenzverwaltung für ProCos-Unternehmensgruppe angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Am 25. Juli 2025 um 13:00 Uhr hat das Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht in zwei parallelen Insolvenzantragsverfahren gegen Unternehmen der ProCos-Unternehmensgruppe vorläufige Sicherungsmaßnahmen zur Bewahrung der Insolvenzmasse erlassen. Betroffen sind die ProCos Holding AG (Aktenzeichen: 9 IN 694/25) und die ProCos Project Consulting & Solutions GmbH (Aktenzeichen: 9 IN 693/25), beide mit Sitz in der Hessenauerstraße 2, 65468 Trebur. Als Geschäftsführer fungiert in beiden Fällen Joachim Stöber.

Einheitliche Maßnahmen in beiden Verfahren:

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in beiden Fällen Rechtsanwalt Alexander Eggen von der Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, bestellt.

Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO wurde verfügt, dass Verfügungen der Antragstellerinnen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass keine Vermögensabflüsse mehr ohne Kontrolle stattfinden.

Zusätzlich wurden folgende Maßnahmen angeordnet:

  • Zahlungsverbot an die Schuldnerinnen: Drittschuldner dürfen keinerlei Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaften leisten. Stattdessen sind Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten.

  • Einziehung von Forderungen: Der Verwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.

  • Einrichtung eines Insolvenzsonderkontos: Für jede Gesellschaft ist ein separates Konto nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18) einzurichten, das ausschließlich der Sicherung der Insolvenzmasse dient.

  • Informationspflichten Dritter: Banken, Sparkassen, Finanzbehörden sowie das Kraftfahrt-Bundesamt wurden verpflichtet, dem vorläufigen Verwalter vollumfänglich Auskunft über Geschäftsbeziehungen mit den Schuldnerinnen zu erteilen und erforderlichenfalls Unterlagen herauszugeben.

Diese Maßnahmen sollen die finanzielle Substanz der Unternehmen bis zur endgültigen Entscheidung über die Verfahren sichern und eine ordnungsgemäße Abwicklung vorbereiten.

Amtsgericht Darmstadt – Insolvenzgericht – 25.07.2025
Geschäftsnummern: 9 IN 694/25 und 9 IN 693/25

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