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Bundesgericht: AfD bleibt Verdachtsfall – jetzt offiziell und mit Brief und Siegel

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay

Die AfD hat mal wieder verloren – diesmal vor Deutschlands höchstem Verwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag entschieden: Die Einstufung der Partei als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ ist jetzt rechtskräftig. Oder wie man auf gut Deutsch sagen könnte: Der Verfassungsschutz darf weiterhin genauer hinschauen – mit Lupe, V-Leuten und vielleicht sogar Popcorn.

Gericht sagt Nein – schon wieder

Die Richter winkten die Beschwerden der AfD gegen das vorherige Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster einfach durch. Das hatte bereits 2024 entschieden, dass der Verfassungsschutz völlig zu Recht ein Auge – oder zwei – auf die Partei wirft. Und das nicht, weil man dort Langeweile hat, sondern weil der Verdacht auf rechtsextreme Tendenzen nicht aus der Luft gegriffen, sondern gut belegbar ist.

Und das Schöne: Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die AfD versuchte trotzdem, sich an das Bundesverwaltungsgericht zu klammern – das aber sagte sinngemäß: „Nein heißt nein.“

Empörung deluxe: Die Parteispitze ist… beleidigt

„Wir bedauern das sehr“, so AfD-Chefs Alice Weidel und Tino Chrupalla, offenbar enttäuscht, dass die Justiz ihre Argumente nicht überzeugend fand. Der Klassiker: Man habe doch so viele „relevante, die Republik bewegende Fragen“ auf Lager – leider aber wohl die falschen Antworten.

Jetzt bleibt nur noch der Sprung nach ganz oben: Verfassungsbeschwerde, natürlich – wenn alle Gerichte durch sind, kann man es ja noch mit dem Bundesverfassungsgericht versuchen. Schaden kann’s ja nicht. Zumindest juristisch.

Nächste Runde schon in Planung

Ach ja: Die AfD ist nicht nur „Verdachtsfall“, sondern inzwischen sogar offiziell vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Auch das gefällt der Partei natürlich nicht. Man klagt – natürlich – dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln. Und bis dahin gilt: Einstufung vorerst ausgesetzt, Empörung läuft weiter.

Fazit

Manche Parteien sammeln Preise. Andere Urteile. Die AfD hat in Leipzig nun den goldenen Stempel: „Verdachtsfall, jetzt aber endgültig.“ Und wenn das nächste Urteil kommt, dürfen wir sicher sein: Die Empörung ist schon vorformuliert.

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