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Bundesrechnungshof will beim Arbeitslosengeld sparen – ältere Arbeitslose könnten betroffen sein

Bru-nO (CC0), Pixabay

Der Bundesrechnungshof fordert Änderungen beim Arbeitslosengeld. Davon könnten besonders ältere Menschen betroffen sein, die ihren Arbeitsplatz verlieren.

Wichtig vorweg: Noch ist nichts beschlossen. Der Bundesrechnungshof kann die Leistungen nicht selbst kürzen. Er kann Änderungen empfehlen. Über neue Gesetze müssten Bundesregierung und Bundestag entscheiden.

Arbeitslosengeld für Ältere

Ältere Arbeitnehmer können heute unter bestimmten Voraussetzungen länger Arbeitslosengeld I bekommen als jüngere Menschen.

Der Bundesrechnungshof hält einen Teil dieser Sonderregelungen offenbar für zu großzügig. Nach dem vorliegenden Bericht soll eine längere Bezugsdauer künftig erst ab einem höheren Alter möglich sein.

Für Betroffene könnte das bedeuten: Wer beispielsweise mit Anfang 50 arbeitslos wird, könnte bei einer entsprechenden Gesetzesänderung weniger lange Arbeitslosengeld bekommen.

Auch andere Regeln sollen geändert werden

Der Bundesrechnungshof kritisiert außerdem die Regeln darüber, welche früheren Versicherungszeiten für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden.

Dieser Zeitraum soll nach dem Vorschlag von fünf auf vier Jahre verkürzt werden.

Auch die Regeln bei Abfindungen stehen auf dem Prüfstand. Nach Ansicht der Rechnungsprüfer können die heutigen Vorschriften dazu führen, dass Menschen eine hohe Abfindung erhalten und trotzdem vergleichsweise schnell Arbeitslosengeld beziehen können.

Hier fordert der Bundesrechnungshof ebenfalls Änderungen.

Warum wird darüber diskutiert?

Die Bundesagentur für Arbeit steht finanziell unter Druck. Deshalb wird darüber diskutiert, wie die Arbeitslosenversicherung künftig finanziert werden kann und wo Ausgaben gesenkt werden könnten.

Kritiker solcher Einschnitte weisen jedoch darauf hin, dass gerade ältere Arbeitnehmer häufig jahrzehntelang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Außerdem kann es für Menschen über 50 oder 55 schwieriger sein, eine neue vergleichbare Arbeitsstelle zu finden.

Die Linken-Vorsitzende Ines Schwerdtner hat die Vorschläge deshalb bereits deutlich kritisiert.

Was bedeutet das jetzt für Arbeitslose?

Zunächst ändert sich für Arbeitslose nichts.

Die bisherigen gesetzlichen Regeln gelten weiter. Niemand bekommt allein wegen des Berichts des Bundesrechnungshofs plötzlich weniger Arbeitslosengeld.

Erst wenn die Politik die Vorschläge aufgreift und das Gesetz tatsächlich ändert, könnten sich die Leistungen verändern.

Für ältere Arbeitnehmer ist die Diskussion trotzdem wichtig. Sollte die Politik den Empfehlungen folgen, könnten einige von ihnen künftig kürzer Arbeitslosengeld I erhalten oder schwerer einen Anspruch darauf erwerben.

Ob es dazu tatsächlich kommt, ist derzeit noch offen.

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