Aktenzeichen: 99 IN 152/25 – Amtsgericht Bonn
Ein traditionsreicher Verein mit sozialem Anspruch steht unter Druck: Am 22. Juli 2025 um 08:23 Uhr hat das Amtsgericht Bonn im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Sozialring beim Bundesministerium des Innern e.V. einschneidende Maßnahmen beschlossen. Der Verein ist im Vereinsregister unter der Nummer VR 2129 eingetragen und hat seinen Sitz in der Graurheindorferstraße 198, 53117 Bonn.
Die gesetzliche Vertretung des Vereins obliegt den Vorstandsvorsitzenden Frau Diana Zdrenka aus Euskirchen und Frau Sandra Weinhold aus Köln. Angesichts wirtschaftlicher Schwierigkeiten sah sich der Verein gezwungen, ein Insolvenzverfahren einzuleiten – ein drastischer Schritt, der in sozialen Institutionen besonders schwer wiegt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der erfahrene Rechtsanwalt Michael Wilbert mit Kanzleisitz in Bonn bestellt. Mit dieser Maßnahme soll der finanzielle Status des Vereins stabilisiert und geprüft werden, ob eine Fortführung der Tätigkeit möglich ist.
Das Gericht verfügte außerdem, dass alle Verfügungen des Vereins über sein Vermögen ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig sind. Ebenso wurde es den Drittschuldnern – also den Schuldnern des Vereins – untersagt, weiterhin Zahlungen an den Verein direkt zu leisten. Diese dürfen nur noch unter Berücksichtigung der neuen insolvenzrechtlichen Vorgaben erfolgen.
Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Verein mit sofortiger Wirkung untersagt oder vorübergehend eingestellt, um eine geordnete Überprüfung und Sicherung der vorhandenen Mittel zu ermöglichen.
Die kommende Zeit wird entscheidend sein: Ob eine Sanierung des Vereins gelingt oder ob er geordnet abgewickelt werden muss, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass mit dem heutigen Beschluss ein bedeutender sozialer Träger vor einer ungewissen Zukunft steht.