Aktenzeichen: 1542 IN 1279/24 – Amtsgericht München
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Baustil Wohn- und Gewerbebau GmbH & Co. KG, mit Sitz in der Alexander-Schorell-Straße 5a, 82031 Grünwald, hat das Amtsgericht München am 22. Juli 2025 eine entscheidende Wende im Verfahren vermerkt: Die einst im April angeordneten Sicherungsmaßnahmen wurden aufgehoben, nachdem die antragstellende Gläubigerin am 1. Juli 2025 die Hauptsache für erledigt erklärt hat.
Die Schuldnerin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 98145, wurde vertreten durch ihre Komplementärin, die BAUSTIL Verwaltungs GmbH, geführt von Geschäftsführer Martin Wöhr. Die Gesellschaft war in der Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien tätig und geriet im ersten Halbjahr 2025 offenbar in wirtschaftliche Schieflage, was zur Beantragung des Insolvenzverfahrens durch eine Gläubigerin führte.
Im Rahmen des ursprünglichen Beschlusses vom 23. April 2025 wurden zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin mehrere Maßnahmen ergriffen:
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Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung,
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die Zustimmungsbedürftigkeit für Verfügungen durch die Schuldnerin,
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sowie die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters.
Mit der nun erklärten Erledigung durch die Gläubigerin wird das Verfahren faktisch beendet. Die gesetzlich angeordneten Einschränkungen für das Unternehmen sind vollständig aufgehoben. Es kommt somit nicht zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Die Umstände dieser Verfahrensbeendigung lassen offen, ob eine außergerichtliche Einigung erzielt wurde, die Forderung ausgeglichen oder der Insolvenzantrag aus strategischen Gründen zurückgezogen wurde. Für Geschäftspartner und Gläubiger bedeutet dies vorerst Entwarnung – das Unternehmen kann wieder uneingeschränkt agieren.
Dieser Fall unterstreicht einmal mehr die Dynamik in Insolvenzverfahren, in denen sich durch wirtschaftliche Bewegung oder vertragliche Lösungen Verfahren kurzfristig erledigen können.