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MANI UG (haftungsbeschränkt) unter vorläufiger Insolvenzverwaltung gestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 43 IN 640/25 – Amtsgericht Bielefeld

Am 22. Juli 2025 hat das Amtsgericht Bielefeld um 12:20 Uhr im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der MANI UG (haftungsbeschränkt) einschneidende Maßnahmen beschlossen: Zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens der Gesellschaft wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet – ein deutlicher Einschnitt in die unternehmerische Handlungsfreiheit.

Die im nordrhein-westfälischen Herford ansässige Gesellschaft mit Sitz in der Bielefelder Straße 246 wird von den Geschäftsführern Maik Jonathan Zwardon und Nils Henrik Böndel vertreten. Sie hatten die MANI UG in der Rechtsform einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft geführt.

Das Gericht ernannte Rechtsanwalt Frank Schorisch aus Herford (Berliner Straße 3, 32052 Herford) zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Ihm obliegt es nun, das Unternehmensvermögen zu sichten, mögliche Forderungen einzuziehen und darüber zu wachen, dass keine nachteiligen Veränderungen am Vermögensbestand erfolgen.

Konkret bedeutet dies: Verfügungen der Schuldnerin sind ab sofort nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters rechtswirksam. Ebenso wurde verfügt, dass sämtliche Drittschuldner – etwa Kunden oder Geschäftspartner – nicht mehr direkt an die MANI UG zahlen dürfen, sondern ausschließlich an den Insolvenzverwalter. Nur so kann gewährleistet werden, dass potenzielle Ansprüche im Sinne aller Gläubiger gesichert werden.

Die nächsten Schritte in diesem Verfahren werden entscheidend dafür sein, ob eine Sanierung in Frage kommt oder ob eine geregelte Abwicklung des Unternehmens erfolgen muss. Derzeit befindet sich die Gesellschaft in einem rechtlich überwachten Zustand, der der Transparenz und Gläubigerwahrung dient.

Mit dieser Maßnahme hat das Insolvenzgericht die Weichen für eine ordnungsgemäße Verfahrensführung gestellt – nun liegt es am Insolvenzverwalter, die Chancen einer finanziellen Wiederbelebung oder einer strukturierten Abwicklung zu prüfen.

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