Aktenzeichen: 3607 IN 1467/25 und 3607 IN 2441/25 – Amtsgericht Charlottenburg
Die Hoffnung auf eine ordentliche Abwicklung der finanziellen Verpflichtungen der Exquisit Berliner Polstermöbel UG (haftungsbeschränkt) ist endgültig gescheitert: Mit Beschlüssen vom 22. Juli 2025 hat das Amtsgericht Charlottenburg sowohl den Eigenantrag als auch den Fremdantrag der AOK Nordost auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit ist amtlich festgestellt: Die Gesellschaft verfügt über kein verwertbares Vermögen mehr, mit dem ein Insolvenzverfahren auch nur finanziert werden könnte.
Die Polstermöbelgesellschaft mit Sitz in der Segelfliegerdamm 92, 12487 Berlin, geführt von Geschäftsführer Ulrich Menn, war im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 260369 eingetragen. Offenbar sahen sich sowohl Gläubiger – unter anderem die AOK Nordost – als auch das Unternehmen selbst gezwungen, die finanzielle Lage vor Gericht zu klären. Beide Verfahren mündeten jedoch im gleichen Ergebnis: fehlende Masse zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens.
Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren bleiben Gläubiger auf ihren Forderungen sitzen, da weder eine geregelte Verwertung des Vermögens stattfindet noch eine Verteilung an die Gläubiger erfolgen kann. Für das betroffene Unternehmen bedeutet die Abweisung in aller Regel das wirtschaftliche Aus.
Gläubiger und Beteiligte wurden über die Möglichkeit informiert, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Doch in der Praxis ist eine erfolgreiche Beschwerde gegen die Abweisung mangels Masse selten, sofern nicht unerwartete Vermögenswerte auftauchen oder nachgewiesen werden können.
Somit endet mit dieser richterlichen Entscheidung das Kapitel der Exquisit Berliner Polstermöbel UG – nicht mit einem Neuanfang durch ein geregeltes Verfahren, sondern mit einer stillen Auflösung durch wirtschaftliche Leere.