Aktenzeichen: 34 IN 36/25 – Amtsgericht Kleve
Das traditionsreiche L&H Hotel am Fischmarkt GmbH & Co. KG, gelegen inmitten der historischen Altstadt von Rheinberg, ist in wirtschaftliche Turbulenzen geraten. Das Amtsgericht Kleve hat am 22. Juli 2025 um 15:49 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Gesellschaft angeordnet. Die Entscheidung erfolgte gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO).
Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRA 4860 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Lodging & Hospitality GmbH (HRB 15480), deren Geschäftsführer Herr Michael Böhm ebenfalls in Rheinberg ansässig ist. Mit ihrer exponierten Lage am Fischmarkt zählte die Gesellschaft bislang zu den gut frequentierten Anbietern im lokalen Hotelgewerbe.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Dr. Bero-Alexander Lau, ein erfahrener Sanierungsexperte aus Düsseldorf, bestellt. Seine Kanzlei befindet sich am Graf-Adolf-Platz 15. Mit der Bestellung erhält Dr. Lau umfassende Befugnisse zur Kontrolle des schuldnerischen Vermögens. Ab sofort sind Verfügungen durch die Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.
Besonders bedeutsam ist die Anordnung gegenüber Drittschuldnern: Zahlungen an die Schuldnerin sind untersagt, Forderungen und Bankguthaben dürfen ausschließlich durch den Verwalter eingezogen werden. Zudem wird der Vollzug von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt, soweit nicht Immobilien betroffen sind – ein wichtiger Schritt, um das verbliebene Vermögen zu sichern.
Ob sich eine Sanierungsmöglichkeit bietet oder ob die Hotelgesellschaft langfristig abgewickelt werden muss, ist derzeit noch offen. Für Kunden, Lieferanten und Beschäftigte beginnt mit der heutigen Entscheidung eine Phase der Unsicherheit, aber auch der Hoffnung auf eine mögliche Fortführung.
Der Insolvenzverwalter wird nun eine detaillierte Bestandsaufnahme vornehmen und im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten prüfen, ob ein geregeltes Verfahren zur Entschuldung und Fortführung des Betriebs in Frage kommt. Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt der Geschäftsbetrieb unter Aufsicht bestehen.